Berufsbild

Als Fachverkäufer/-in im Nahrungsmittelhandwerk sind Sie ein wichtiges Bindeglied zwischen dem herstellenden Handwerk mit seinem Waren- und Serviceangebot und dem Kunden.

Umfassende Kenntnis über Zusammensetzung und Herstellung der betriebstypischen Produkte sind notwendig, um Kunden fachgerecht und qualifiziert beraten zu können. Sie besitzen ernährungsphysiologische Kenntnisse und setzen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wie z. B. Hygieneverordnung oder Qualitätsnormen sachgerecht um.

Anforderungsprofil

Voraussetzung ist ein Realschulabschluss oder besser. Bei Abitur oder überdurchschnittlichen Leistungen während der Ausbildung ist eine Lehrzeitverkürzung von einem halben Jahr möglich. Bei einer Lehrzeitverkürzung um 1 Jahr wird ein absolviertes Berufsgrundbildungsjahr oder Berufsfachschuljahr für das Nahrungsmittelhandwerk vorausgesetzt.

Da die Tätigkeit überwiegend stehend ausgeübt wird, sind eine gute körperliche Konstitution insbesondere der Beine und Wirbelsäule sehr wichtig . Ein ansprechendes, gepflegtes Erscheinungsbild und Hygienebewusstsein wird vorausgesetzt.

Sie sollten Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Flexibilität und freundliches Auftreten mitbringen, um in Verkaufsgesprächen punkten zu können. Die Fähigkeit im Team zu arbeiten ist ebenso wichtig wie Pünktlichkeit und das Zeigen von Eigeninitiative.

Es muss eine ärztliche Erstuntersuchung bei Jugendlichen sowie ein gültiges Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz vorliegen.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung wird überwacht von der Handwerkskammer und erfolgt im dualen System (= betriebliche Ausbildung und Berufsschule). Für das Ausbildungsverhältnis gilt das Berufsbildungsgesetz und soweit der Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt ist, das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Schulische Ausbildung

Die schulische Ausbildung vermittelt theoretische Fachkenntnisse und eine breite allgemeine Grundbildung.

Betriebliche Ausbildung

Arbeitszeit: Montag bis Samstag, ein freier Tag pro Woche. Bei Jugendlichen (unter 18 Jahre): Maximal 40 Stunden pro Woche. Bei Azubis über 18 Jahre: 39 Stunden zuzüglich täglich eine Stunde Vor- und Nachbereitungszeit. Der Berufsschultag zählt als Arbeitstag.

Ausbildungsinhalt

Berufliche Grundbildung

• Berufsbildung, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz › Bedeutung des Ausbildungsvertrages; › Dauer, Abschluss und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; › Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis

• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes › Die Grundfunktionen der Bereiche Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung; › Beziehungen zu anderen Wirtschaftsorganisationen wie Berufsvertretungen, Kammern und Gewerkschaften; › Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungsrechtlichen Organe

Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung › Geltende Arbeitsschutzvorschriften; › Aufzeigen von unfallverursachendem Verhalten und berufstypischen Unfallquellen; › Vorschriften zur Feuerverhütung und Brandschutzeinrichtungen; › Erste-Hilfe-Maßnahmen; › Umweltbelastungen am Arbeitsplatz (z. B. durch Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmittel); › Richtige Müllentsorgung; › verantwortungsvolle Energieverwendung

• Hygienemaßnahmen › vom Umgang mit verderblichen Lebensmitteln; › Vorschriften zur Arbeitskleidung und persönlichen Hygiene


• Anwendung lebensmittel- und gewerberechtlicher Vorschriften › Bedeutung der Schlachttier-, Fleisch- und Trichinenschau für die menschliche Gesundheit; › Fleisch- und Zusatzstoff-Verordnung; › Leitsätze für Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fleischteilstücke und Fleischgerichte; › Lebensmittelkennzeichnungs-, Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung; › Das Eichgesetz; › Geltende Vorschriften für den Betrieb einer Gaststätte


Zu vermittelnde Kenntnisse und Fertigkeiten

• Bedienen und Pflege von Arbeitsgeräten, Maschinen und Anlagen im Verkaufsbereich › Kennenlernen von Schneidegeräte, Küchenmaschinen, Waagen und Kassen; › Funktionsweise, Umgang und Bedienung dieser Geräte; › Reinigung und Pflege der Geräte, Regale und Verkaufstheke

• Lagern und Kontrollieren von Waren › Verfahren und Einrichtungen für die Lagerung, Kühleinrichtungen, Verpackungsmaterialien; › Einflüsse von Temperatur, Licht und Feuchtigkeit auf die Haltbarkeit der Waren; › Überprüfung von angelieferten Waren nach Gewicht und Menge; › Lagerkontrolle und Inventur; › Nachbestellungen anhand der noch vorhandenen Warenmengen

• Umgang mit dem Kunden › Grundsätze der Beratung und freundlicher Umgangston; › Das Führen von Kundengesprächen; › Kundentypen unterscheiden und einschätzen; › Grundsätze der Verkaufspsychologie; › Bearbeitung verkaufstechnischer Sonderfälle und Reklamationen; › Erkennen von Kaufmotiven und Kundenwünschen; › Veränderungen des Verbraucherverhaltens durch externe Einflüsse (Medien, etc.); › Beachtung moderner Verzehrgewohnheiten

• Präsentieren von Waren und Dekoration › Die Möglichkeiten der Präsentation in Reihe, Stapel, Kombination oder Gruppen; › Hervorhebung von Angeboten; › Aktive Mitwirkung bei der Gestaltung von Schaufenstern; › Imbissgerichte und Getränke anrichten und übergeben; › Auslegen von Ware im Verkaufsraum; › Garnieren und Dekorieren von Ware

• Werbung und Verkaufsförderung › Sonderangebote und Aktionen; › Plakate und Angebotstafeln beschriften; › Anfertigung von Hinweis- und Preisschildern; › Anbringung der Plakate am richtigen Ort; › Üben von Plakatschrift; › Erörterung werbewirksamer Plätze; › Aushändigung von Handzetteln und Kundenzeitschriften; › Planung und Durchführung von Aktionen (z. B. Grillsaison); › Verkaufsfördernde Platzierung

• Warenangebote, Preisbildung und Auszeichnung › Wer beliefert die Firma mit welchen Produkten, Genossenschaften, Kooperationsformen; › Zusammensetzung des Verkaufspreises; › Bedeutung von Angebot und Nachfrage auf die Preisbildung; › Verkehrsbezeichnungen für besondere Erzeugnisse und Waren (z. B. Tatar, Hackepeter); › Mitwirkung bei Einkauf, Bestellung, Waren- und Preisauszeichnung; › Arten und Sorten von Handelswaren; › Warenangebote nach Qualitätsunterschieden und Preis beurteilen; › Verkaufspreise nach vorgegebenen Daten berechnen

• Beraten und Bedienen von Kunden › Das Herrichten, Einpacken und Aushändigen der Waren; › Anbieten von Fleisch- und Wurstwaren; › Bestimmung von Menge und Gewicht; › Berechnung des Verkaufspreises; › Verkaufsgespräche führen; › Kunden nach Wünschen befragen; › Selbständig Verkaufsvorgänge abwickeln; › Bestellungen entgegennehmen und bearbeiten; › Verwendungs- und Zubereitungsmöglichkeiten der verschiedenen Fleischsorten dem Kunden vermitteln

• Verpacken und Ausliefern von Waren › Zum Beispiel für Schulen, Vereine, Hotels; › Präsentkörbe zusammenstellen; › Unterschiedliche Verpackungsmaterialien verwenden und verschiedene Verpackungstechniken anwenden; › Geschenke verpacken

• Geld- und Geschäftsverkehr › Umgang mit Bargeld; › Bargeldloser Zahlungsverkehr; › Verschieden Zahlungsmöglichkeiten; › Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten; › Funktion und Bedienung der gebräuchlichen Kassen; › Abrechnung der Kasse; › Dienstgänge zur Bank und Post; › Tageseinnahmen selbständig abrechnen; › Rechnungen, Quittungen und Lieferscheine ausstellen; › Formvorschriften des schriftlichen Geschäftsverkehrs anwenden; › Verschieden Steuern und Versicherungsarten unterscheiden; › Statistische Datenerfassung über Waren, Produktion, Kosten, Umsatz; › Gutschriften und Ersatzleistungen

• Umgang mit Waren › Verkaufen von Wurst- und Fleisch; › Einräumen der Theke; › Zutatenlisten von Aufschnitt- und Bratenplatten sowie Feinkostsalaten; › Herstellung von Hackfleischerzeugnissen; › Unterscheidung verschiedener Fleischarten; › Bezeichnung von einzelnen Fleischteilstücken; › Beurteilung des Fleisch-Fett-Knochen-Verhältnisses; › Verkehrsbezeichnungen; › Fleisch und Fleischerzeugnisse nach ihrer Zusammensetzung, Nährstoffen und Herstellungsverfahren unterscheiden; › Wurst- und Fleischwaren aufschneiden; › Rollbraten wickeln, Fleischspieße stecken und Platten legen; › Verwendung von Fleisch- und Fleischerzeugnissen; › Beurteilung von Fleisch nach Farbe, Zartheit, Safthaltevermögen und Nährstoffgehalt; › Herrichten und Zubereiten von kalten Büfetts, Platten, Mayonnaisen, Sülzen und Feinkostsalaten; › Schnitzel, Koteletts, Rouladen, Steaks und Bratenstücke zuschneiden; › Hackfleisch- und Hackfleischerzeugnisse herstellen; › Braten und Fleischgerichte zubereiten

Prüfungen

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt Ende des zweiten Ausbildungsjahres und dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes. Es erfolgt die Abfrage von Kenntnissen und Fertigkeiten aus den ersten drei Ausbildungshalbjahren. Der schriftliche und praktische Teil dauert maximal je drei Stunden.

Praktischer Teil (Arbeitsproben) - Beispiele für Prüfungsaufgaben

• Waren verkaufsgerecht herrichten und dekorieren

• Preisschilder schreiben und gestalten

• Verkaufsgespräch führen Wiegen, Verpacken und Ermitteln der Kaufsumme von Waren

Schriftlicher Teil - Beispiele für Prüfungsaufgaben

Beschreiben von Erzeugnissen unter Berücksichtigung der Zusammensetzung und Herstellung

Beschreiben von Werbemöglichkeiten im Verkauf

Anwenden der Grundrechenarten, Bruch- und Prozentrechnung an berufsspezifischen Beispielen Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Hygiene


Fortbildungsmöglichkeiten

Voraussetzungen

• Prüfung als Fachverkäufer/- in und drei Jahre Berufspraxis oder die mittlere Reife und sechs Jahre im elterlichen Betrieb als Verkäufer

• Durchführung eines sechswöchigen Kurses in den Fleischereifachschulen

Prüfungsfächer

• Fachpraktische Fertigkeiten

• Fachtheoretische Kenntnisse

• wirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse

• Berufs- und Arbeitspädagogische Kenntnisse

Die Verkaufsleiterprüfung stellt so etwas wie die Meisterprüfung für Fachverkäufer dar. Mit Bestehen der Prüfung macht der Prüfling auch die Ausbildereignungsprüfung.

Voraussetzungen

• Abschluss als Verkaufsleiter im Nahrungsmittelhandwerk

• Mehrmonatiger Vollzeitkurs in den Fleischereifachschulen

• Vermittlung von praxisnahem Wissen für das moderne Management im Fleischhandwerk

Prüfungsfächer

• Volks- und Betriebswirtschaftslehre

• Unternehmensführung

• Personalwirtschaft

• Qualitätssicherung

• Steuerrecht

• Kostenrechnung

• EDV

• Absatz und Marketing

Voraussetzungen

• abgeschlossene Berufsausbildung als Fachverkäufer oder Fleischer mit fünf Jahre Berufspraxis vorausgesetzt

• Zweijährige Vollzeitausbildung

Prüfungsfächerfächer

• Mathematik

• Chemie

• Physik

• Deutsch

• Englisch

• Wirtschafts- und Sozialkunde

• Ernährungslehre

• Betriebswirtschaftslehre

• Maschinenkunde

• Datenverarbeitung

• Lebensmittelrecht

• Technologie der Fleischverarbeitung

Einsatzmöglichkeiten nach der Prüfung:

• Produktion Qualitätsmanagement

• Produktentwicklung

• Berater in der freien Wirtschaft

• Fachlehrer an Berufsschulen

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